Die Corona-Fallzahlen nehmen zu. Damit sind auch wieder neue Regelungen in Kraft getreten.

Es gilt seit 19. Oktober die Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg. Die von den Gemeinden zuvor erlassenen, nun überholten Allgemeinver­fügungen wurden aus Gründen der Rechtsklarheit und zur Vermeidung von Missverständnissen aufgehoben. Detaillierte Informationen sind im Amtsblatt vom vergangenen Freitag und auf den Homepages der Gemeinden veröffentlicht.