Wir möchten die Bevölkerung darüber informieren, dass das Landratsamt Ortenaukreis – Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz/­Trinkwassserüberwachung – ab sofort das Abkochgebot für das Trinkwasser aufgehoben hat. Das Trinkwasser kann ab sofort wieder uneingeschränkt verwendet werden, da die aktuellen Proben einwandfrei waren.

Aufgrund der strengen Trinkwasserverordnung ist bei Grenzwertüberschreitungen mit einem Abkochgebot zu reagieren. Gleichzeitig müssen die Keime durch eine Chlorung entfernt werden. Das Wasser wird regelmäßig verprobt. Bei den leichtesten Verunreinigungen muss die Verprobung in noch kürzeren Abstän-den erfolgen. Erst wenn die zuständige Behörde nach
mehreren Probenentnahmen wieder grünes Licht gibt, kann von einer weiteren Chlorung abgesehen werden. Das kann durchaus mehrere Wochen dauern.

Die Menge des zugeführten Chlors wird jedoch auf das absolut notwendige Minimum reduziert, sodass es nur noch zu geringfügigen Geschmacks- und Geruchsbeeinträchtigungen kommen kann.

Ursache für die Verkeimung dürften mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Stark­regenereignisse der vorletzten Woche gewesen sein, da durch diese vermutlich die Keime in die Wasserversorgung eingespült wurden.

Gegen Ende der Woche wird von unserem Hochbehälter »Hochfirst« wieder eigenes Quellwasser in die städtische Wasserversorgung geführt. Somit kann die Umstellung auf das Wasser der »Kleinen Kinzig« voraussichtlich ab dem kommenden Wochenende aufgehoben werden.

Wir haben dieses Jahr ohnehin geplant, die Entsäuerungsanlage Löcherberg mit einer UV-Anlage zu versehen. Damit werden Keime durch UV-Bestrahlung abgetötet. Diese Maßnahme werden wir so schnell wie möglich in Auftrag geben, um auf eine Chlorung verzichten zu können. Mit einer solchen Anlage sind coliforme Keime in Zukunft nahezu auszuschließen.
Für die entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir Sie hiermit nochmals um Verständnis.

Stadtverwaltung

Zell am Harmersbach

– Wasserversorgung –