Was unscheinbar mit »Erlass einer Hebesatzung für das Haushaltsjahr 2022« auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am Montag gestanden war, hat es für Grundstückseigentümer in sich: Die Stadt Zell erhöht die agrarische und die bauliche Grundsteuer. Ab 1. Januar 2022 beträgt der Hebesatz 400 Prozent. Seit 2010 waren es 350 Prozent. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 350 Prozent. Das Gremium fasste den Beschluss mit einer Enthaltung.
Die Stadt befinde sich in einer schwierigen finanziellen Situation, erklärte Bürgermeister Günter Pfundstein im Rahmen der Beratung. Die Haushaltspläne der Stadt können 2020 und 2021 nicht durch die veranschlagten Erträge finanziert werden. Mehr als 2,3 Millionen Euro groß wird der in diesen Jahren aufgelaufene Fehlbetrag zum 31. Dezember 2021 sein. Für das kommende Jahr rechnet die Verwaltung nicht mit einer Verbesserung, sondern erneut mit einem Minus.
Den kompletten Bericht finden Sie in der Print-Ausgabe der Schwarzwälder-Post.
Diese Entscheidung dient wohl bis zur Neuregelung der Grundsteuer 2025 noch einmal dazu Kasse zu machen! Das es auch anders geht zeigt der Rat der Nachbargemeinde Biberach/Bd. die auf eine Erhöhung verzichtet.
Das einerseits eine politisch Mietpreisbremse gefordert wird aber andererseits kommunale Abgaben Einnahmelücken füllen sollen steht im krassen Widerspruch! Wie wäre es mal mit Haushaltsdisziplin und weniger Prestigeobjekten?
Mehr Infos zur Grundsteuer findet man unter:
https://www.finanztip.de/grundsteuer/