Seit dem Jahr 2010 befindet sich die Praxis für Physiotherapie Johannes Müller mitten in Zell a. H.. Neben allen gängigen Anwendungen und Therapieformen der modernen Physiotherapie bietet das Team um Johannes Müller auch spezielle Therapien und Gesundheitskurse an. Neu im Leistungsangebot ist die Osteopathie.
Als Fachfrau für Osteopathie steht in der Praxis Nina Zwick den Patientinnen und Patienten zur Verfügung. Die ausgebildete Physiotherapeutin und Heilpraktikerin hat sich von 2015 bis 2021 berufsbegleitend zur Osteopathin weitergebildet.
Was ist Osteopathie?
Osteopathie ist ein eigenständiges Diagnose- und Behandlungskonzept. Mit manuellen Techniken wird die Funktionsfähigkeit des Körpers wieder hergestellt. Osteopathie geht den Ursachen von Beschwerden auf den Grund und behandelt den Menschen in seiner Gesamtheit. Es werden keine Krankheiten im eigentlichen Sinne behandelt, sondern deren Auslöser.
Die Osteopathie befasst sich mit Dysfunktionen im Bewegungsapparat (Muskulatur, Gelenke, Bänder, Faszien), der Brust-, Bauch-, und Beckenorgane sowie dem peripheren und zentralen Nervensystem.
Das Ziel ist, patientenorientiert die Gesundheit zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen.
Wie funktioniert Osteopathie?
Die drei Grundbausteine der Osteopathie sind:
1. Struktur und Funktion als Einheit. Genaue Kenntnisse in Anatomie und Physiologie machen es dem Osteopathen möglich, Zusammenhänge zwischen eingeschränkten Strukturen und Funktionen zu erkennen.
2. Bewegung ist Leben. Jedes Körperteil, jedes Organ benötigt zum optimalen Funktionieren ausreichende Bewegungsfreiheit. Ziel osteopathischer Behandlungen ist daher, Blockaden und Gewebespannung zu lösen und somit die Beweglichkeit wiederherzustellen.
3. Selbstheilungskraft. Unser Körper verfügt über viele Kompensationsmechanismen um Störungen auszugleichen. Krankheit entsteht, wenn der Körper seine Regulationsfähigkeit verliert. Durch eine osteopathische Behandlung werden diese Selbstheilungskräfte wieder aktiviert.
Behandlungsablauf
Der erste Termin dauert meist ca. 60 Minuten. Für die weiteren Therapien werden je nach Notwendigkeit Termine mit einer Dauer von 45 bis 60 Minuten vereinbart.
Die Behandlung baut auf einer genauen Anamnese, manuellen Untersuchung sowie aller vorhandenen Fremdbefunde (Labor, bildgebende Verfahren etc.) auf.
Erstattung
Osteopathische Behandlungen werden nach der Heilpraktiker-Gebührenordnung abgerechnet. Private Versicherungen und Zusatzversicherungen erstatten normalerweise die Behandlungen ganz oder teilweise (je nach Vertrag). Bei den gesetzlichen Krankenkassen gilt Osteopathie als Zusatzleistung. Jede Kasse legt selbst fest, ob und in welcher Höhe Osteopathiekosten übernommen werden. Eine aktuelle Liste der Kassen und die jeweiligen Voraussetzungen finden Interessierte unter www.osteokompass.de.